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gif Allgemeine Annahmerichtlinien · Richtlinien für Holz · Annahmekatalog
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Allgemeine Annahmerichtlinien

NICHT angenommen werden:
pcb-haltige Stoffe, Staub, Sondermüll, Bioabfall und Bauschutt


Angenommen wird:

Gewerbemüll (TK 1):

Hausmüllähnlicher Gewerbemüll, d.h. in Gewerbebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfallende brennbare Rückstände, die mit dem Hausmüll entsorgt werden könnten, mit einem sortierbaren Wertstoffanteil von mindestens 5 %.

Wertstoffgemisch
(TK 2):

Verschiedene Monoladungen, gemäß Liste, in einem Container, mit einem Restmüllanteil von max. 10 %. Jedoch nur die Sorten Holz, Papier, Metalle und Folien im Verbund.
 
Nicht als Wertstoffgemisch akzeptiert werden Ladungen, die mit Glas, verschiedenen Kunststoffen oder Styropor vermischt sind.
 
Die Klassifizierung erfolgt nur nach vorheriger Absprache:
Bei kleinen Mengen bis zu 1 t - Wiegehaus
Mengen > 1 t - Vertrieb / Disposition

Monofraktionen:

a) Holz:

Holz behandelt und unbehandelt
Bau- und Abbruchholz
Holz mit schädlichen Verunreinigungen
Holzfenster mit Glas
Bahnschwellen mit und ohne Eisen

b) Papier:

Gemischtes Altpapier

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Illu-Rotation

Kaufhausaltpapier

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Illustrierte

Papierhülsen

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Zeitungsrotationsrollen

Aktenordner mit Papier

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Duplex H12

Tageszeitungen

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Illu-Späne

W 52 gebrauchte Wellpappe

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Zellstoff

Weiße Akten

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Bunte Akten

Illu-Rotationsrestrollen

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Zeitungsrotation

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Hier gilt die Altpapierliste der deutschen Standardsorten und ihrer Qualitäten.

c) Kunststoffe:

Folien

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PA-Kunststoffe

PVC-Kunststoffe

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PP-Kunststoffe

Alt-PVC / Fußbodenbeläge

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PS-Kunststoffe

Kunststoffbänder

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Polyester-Folien

PE-Hohlkörper

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ABS-Kunststoffe

PE-Kunststoffe

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Kfz.-Stoßstangen

d) Styropor:

Styropor lose (cbm)
Styroporballen gepresst (to)

e) Metall:

Schrott
Dosenschrott
Metallumreifungsbänder

f) Glas:

Flachglas
Mischglas = Hohlglas
Fensterglas (ohne Rahmen)

Die Fraktionen unter den Punkten c) - f) werden als Monofraktionen angenommen und klassifiziert, wenn der Anteil an Fremdstoffen bzw. der Verschmutzungsgrad der Ladung 3 % nicht überschreitet.
 

g) Sonstiges:

TV-Geräte
Kühlschränke
Neonröhren
PKW-Reifen
LKW-Reifen
Pappfässer ohne Kennzeichnung
Elektronikschrott

Unsortierbarer Gewerbemüll (TK4):

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Unsortierbarer Gewerbemüll mit weniger als 5 % Wertstoffanteil. Unsortierbar bedeutet: Es ist keiner der oben aufgeführten Wertstoffe enthalten bzw. der Zustand des Materials schließt eine Sortierung aus (z. B. Papierstaub), oder der Wertstoff ist durch den Verbund, in dem er enthalten ist, unsortierbar.

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