Die Verwertung von Verbundmaterialien wie z. B. Dachpappen oder Isoliermaterialien mit Anhaftungen ist nach Rücksprache und Prüfung der Fraktionen möglich.
Alle Abfallfraktionen verstehen sich grundsätzlich frei von artfremden Störstoffen und schädlichen Verunreinigungen. Es gelten unsere AGB`s.
Sollten Sie Abfallfraktionen haben, die nicht aufgeführt sind, sprechen Sie uns bitte an. Wir haben für alles eine Lösung.
Unser Service.
Gerne bieten wir Ihnen eine individuelle abfallrechtliche Betreuung inkl. der Gestellung eines externen Abfallbeauftragten für Ihre Baumaßnahmen an.