Asbesthaltige Abfälle entsorgen?

Wir nehmen gewerbliche und private Asbestabfälle an.

AVV 17 06 05, 17 06 01 – Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

Wussten Sie schon, dass die Stadt Nürnberg die Annahme und Abwicklung für andienungspflichtige Asbestabfälle aus dem Raum Nürnberg, Nürnberger Land, Stadt- und Landkreis Fürth und der Stadt Schwabach zum 01.01.2023 an uns übertragen hat?

 

Das bedeutet für Sie, dass auf der Deponie Süd nur noch Kleinmengen angenommen werden.

Wir betreiben direkt in der Nachbarschaft zur Deponie Süd in Nürnberg am Hafen unsere Anlage und haben uns unter anderem auf die Annahme gefährlicher Abfallfraktionen wie

  • Asbesthaltige Abfälle
  • Isoliermaterialien HBCD- Haltig
  • Odenwalddecken
  • Teerhaltige Produkte wie Teerkork oder Dachpappen
  • Bitumenhaltige Dachpappen

spezialisiert. Bei uns gibt es keine Annahmefenster für asbesthaltige Abfälle. Sie können jederzeit zu unseren Öffnungszeiten, nach Bearbeitung der Nachweispapiere, anliefern.

Gerne übernehmen wir für Sie die notwendige Dokumentation von der Deklaration bis zur Erstellung der Nachweispapiere für gefährliche Abfälle oder stellen Ihnen für die gesamte Baumaßnahme einen externen Abfallbeauftragten zur Verfügung. Nachfolgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen zusätzlich an:

  • Erstellung von Entsorgungskonzepten für die gesamte Baustelle
  • Dokumentation gemäß Gewerbeabfall VO
  • Probenahme nach PN 98 und Erstellung von Deklarationsanalysen
  • Erstellen von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Haus bei der Umsetzung eines Auftrages unterstützen dürften und sich auf diesem Wege eine interessante Partnerschaft entwickelt.

Annahmebedingungen

für gewerbliche und private Kunden

Fest gebundener Asbest

Asbestzementprodukte z. B. Eternit, Welleternit, Platten sowie Bruchstücke; Pflanzenschalen, Ascher und Blumenkästen

Anlieferung von Asbestzementabfällen sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu sammeln, zu lagern und zu entsorgen. Wegen der Gefahr, die von den Asbestfasern ausgeht, müssen auch die Asbestzementplatten (z. B. Eternitplatten) bereits bei der Anlieferung in Big Bags dicht verpackt sein. Diese speziellen gewebeverstärkten, reißfesten Big Bag`s können Sie gerne bei uns erwerben.

Die Übernahme dieser Abfälle ist „lediglich“ fachgerecht in gängigen und bekannten mit Asbest-Kennzeichnung versehenen Big-Bags oder Platten Big Bags, vollständig verschlossen (siehe Bild) möglich und muss mit den Schlaufen nach oben angeliefert werden. Das Gewicht pro Big Bag von 500 kg darf nicht überschritten werden.

Nicht stapelbaren Bruch in geeigneten verschließbaren Big Bag`s sammeln. Hohlkörper wie z. B. Rohre und Schächte aus Asbest in geeigneter Weise für die Ablagerung vorbereiten und in gleicher Weise verpacken.

Asbestzementabfälle dürfen nur mit Fahrzeugen angeliefert werden, aus denen die Big Bags mittels Gabelstapler, LKW-Kran oder von Hand abgeladen werden können. Eine Schüttung aus dem Container ist untersagt. Bei offenen oder kaputten Säcken und Behältnissen behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern.

Diese speziellen gewebeverstärkten, reißfesten Säcke sind bei uns erhältlich.

Bitte besorgen Sie sich diese Säcke vor Beginn der Abbrucharbeiten, damit Sie die Asbestzementplatten gleich an der Anfallstelle ordnungsgemäß verpacken können. Eine Folie reicht zur sicheren Verpackung nicht aus.

Big Bag – Größen Preis/ Stück
90 cm x 90 cm x 100 cm 13,50 €
320 cm x 125 cm x 30 cm
(für max. 25 Platten)
13,50 €

Schwach gebundener Asbest

Spritzasbest, Füllmaterial in Dehnfugen und Stäube müssen hydraulisch verfestigt und in Fässern in 1m³ Big Bags verpackt mit entsprechender Asbestkennzeichnung angeliefert werden.

Achtung: Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen bzw. Bauten, die schwachgebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von Unternehmern durchgeführt werden, die behördlich zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen sind. Asbesthaltige Geräte und Bauteile sind in der Regel geeigneten Zerlegungsanlagen zuzuführen. Bitte beauftragen Sie schon beim Ausbau bzw. Abbruch entsprechende Fachfirmen.

Die Kennzeichnung der Big Bags erfolgt durch den Erzeuger mit der jeweiligen Begleit-/ Übernahmescheinnummer.

Die Bearbeitung der abfallrechtlichen Begleitpapiere und Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweise können wir im privilegierten Verfahren für Sie zeitnah erstellen.

Unsere Entsorgernummer ist die I564S0008.

Asbesthaltige Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf einer DKI oder DKII Deponie abgelagert werden dürfen, müssen in einer Untertagedeponie entsorgt werden.

Asbesthaltige Abfälle, die auf einer Deponie der Deponieklasse I oder II aufgrund der Überschreitung diverser Grenzwerte für z.B. Glühverlust, TOC, DOC, Brennwert etc. nicht angenommen werden dürfen, müssen in einer Untertage Deponie (UTD) entsorgt werden. Eine Analytik nach DepV und eine Grundlegende Charakterisierung nach Vorlage des LfU sind erforderlich.

  • Hochkalorische asbesthaltige Baustoffe (hier: asbesthaltige Produkte mit einem Brennwert > 6000kj) z. B. asbesthaltige Dachpappen, Floorflexplatten o.ä.
  • Niederkalorische asbesthaltige Baustoffe (hier: asbesthaltige Produkte mit einem Brennwert < 6000kj) z.B. Magnesitestrich, Fräsgut, Gipskarton o.ä.

Auf Basis der Vorerkundungen und Beratungen lassen wir Ihnen gerne ein spezifisches Angebot für die fachgerechte Übernahme (je nach Kundenwunsch mit Transport oder zur Direktanlieferung an unserer Anlage in Nürnberg) und Hinweise zur Abfallbereitstellung gem. unseren Anlieferbedingungen zukommen und klären mit Ihnen die Anforderungen an die Entsorgungsnachweisdokumentation (Installation und Nutzung von Einzel-oder Sammelnachweisen).

Annahmepreise für gewerbliche Kunden

 Asbesthaltige Abfälle (Asbestzement) AVV 17 06 05* 355,00 €/t netto
**Asbesthaltige Abfälle < 6000kj AVV 17 06 05* 1.550,00 €/t netto
**Asbesthaltige Abfälle > 6000kj AVV 17 06 05* 1.550,00 €/t netto

 

** Die Andienungspflichtbefreiung der jeweiligen Gebietskörperschaft ist erforderlich.

Bei der Übernahme der Asbestabfälle erhalten Sie von uns einen Übernahmeschein als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung.

Annahmepreise für private Kunden

Asbesthaltige Abfälle (Asbestzement) AVV 17 06 05* 355,00 €/t netto 422,00 €/t brutto

Achten Sie auf Ihre Gesundheit.

Durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Abfällen können Asbestfasern freigesetzt werden. Asbestfasern gelten als krebserregend, darum ist besondere Vorsicht geboten! Eingeatmete Fasern können unheilbare Erkrankungen wie Asbestose und Lungenkrebs verursachen.

Beim Ausbau und bei der Bereitstellung für den Transport (beim Beladen) ist das Freiwerden von Stäuben durch geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik (z.B. Absaugen, Verfestigen, Anfeuchten, Abdecken) zu unterbinden. Soweit asbesthaltige Abfälle gelagert werden müssen, sind sie feucht zu halten oder mit geeigneten Materialien abzudecken oder in geschlossenen Behältern aufzubewahren und gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern. Die Behälter sind zu kennzeichnen.

Benötigen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da.

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